Anspruch auf Kindergeld
Wann habe ich grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG)?
Sie erhalten auf Antrag Kindergeld, wenn Sie
- in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben
oder - im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.
Für ausländische Mitbürger gilt, dass Sie dann Kindergeld erhalten können, wenn Sie eine gültige Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis haben. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber zur vorübergehenden Dienstleistung nach Deutschland entsendet worden sind.
Es kann immer nur eine Person für ein und dasselbe Kind Kindergeld erhalten. Es wird dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ist das Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern, einem Elternteil und dessen Ehegatten, Pflegeeltern, oder Großeltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten.
Sollte das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils leben, erhält das Kindergeld derjenige Elternteil, der dem Kind laufend den höheren Barunterhalt zahlt.






