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Stadt Bonn

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Bonn, Beethovendenkmal
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Michael Sondermann, Presseamt der Bundesstadt Bonn

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Neuer Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung
Anhang: Nachweise der Elterneigenschaft :

Auszug aus den Durchführungsanweisungen....

Zugelassen sind auch Kopien der nachstehenden Unterlagen. Bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Kopien sind die Originale oder beglaubigte Kopien bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.

1. Bei leiblichen Eltern und Adoptiveltern

Als Nachweise bei leiblichen Eltern und Adoptiveltern (im ersten Grad mit dem Kind verwandt) kommen wahlweise in Betracht:

2. Bei Stiefeltern

Als Nachweise bei Stiefeltern (Eltern im Sinne des § 56 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 SGB I) kommen wahlweise in Betracht:

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