Wartezeit
Die Wartezeit ist die Dauer der Pflichtversicherung, die für eine Anwartschaft auf Betriebsrente mindestens zurückgelegt sein muss.
Dabei braucht es sich nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum
zu handeln und sie muss auch nicht nur bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) zurückgelegt worden sein. Berücksichtigt werden auch Zeiten, die von einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung übergeleitet worden sind bzw. übergeleitet werden können. mehr >>
Die Wartezeit beträgt 60 Kalendermonate, die mit Umlagen oder Beiträgen belegt sein müssen. Die Wartezeit gilt auch vor Erreichen der 60 Monate als erfüllt, wenn der Versicherungsfall auf Grund eines Arbeitsunfalles im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung eingetreten ist.






