Versorgungspunkte
Zum 01.01.2002 wurde das Versorgungspunktemodell eingeführt. Dem Konto der Pflichtversicherten werden
gemäß der Erwerbsbiographie am Ende eines Kalenderjahres bzw. bei Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses Versorgungspunkte gutgeschrieben. Abhängig von der Höhe des Einkommens
und dem Lebensalter werden Versorgungspunkte ermittelt, die jährlich dem persönlichen Konto der
Versicherten hinzugerechnet werden. Zur Berechnung wird das durchschnittliche Monatsgehalt
(zvk-pflichtiges Jahresbruttogehalt/12) ins Verhältnis zum Referenzentgelt von 1.000 € gestellt.
Da entsprechend dem Lebensalter der Versicherten die Anlagedauer der eingezahlten Umlagen zu
unterschiedlich hohen Zinserträgen führt, werden diese Versorgungspunkte mit Hilfe einer
Alterstabelle unterschiedlich bewertet.
Die so errechneten Versorgungspunkte werden abschließend mit dem versicherungsmathematisch
festgelegten Messbetrag von 4,00 € multipliziert und ergeben damit den Zahlbetrag der Betriebsrente.
Bei diesem Zahlbetrag ist zu beachten, dass davon noch Kranken- sowie Pflegeversicherungsbeiträge abzuführen sind. Ferner kann es zu Kürzungen kommen aufgrund von: vorzeitiger Inanspruchnahme, Versorgungsausgleich, Bezug von Krankengeld oder Einkommen.
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