Urteile und sonstige Veröffentlichungen zur Startgutschrift für
Rentennahe Jahrgänge
Sie gehören zu den so genannten rentennahen Jahrgängen, wenn Sie zum 31.12.2001 und 01.01.2002 pflichtversichert waren und eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt haben:- Sie wurden spätestens zum 01.01.1947 geboren.
- Sie wurden spätestens zum 01.01.1950 geboren und hätten, unabhängig vom Alter, zum 31.12.2001 grundsätzlich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen können.
- Sie waren bereits vor dem 01.01.1997 pflichtversichert und haben spätestens zum 13.11.2001 Altersteilzeit oder einen Vorruhestand vereinbart.
Rentenferne Jahrgänge
Treffen die Voraussetzungen für die rentennahe Startgutschrift nicht zu, wurde für Sie die Startgutschrift für rentenferne Jahrgänge berechnet. mehr >>
Sollten Sie Einwendungen gegen die Startgutschrift erhoben haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise.






