Startgutschrift
Die Versicherten erhielten die von der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) errechneten Anwartschaften als Startgutschrift und erwerben während ihrer Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst Jahr für Jahr weitere Versorgungspunkte für die Betriebsrente. Dabei wird zwischen rentennahen und rentenfernen Jahrgängen differenziert.
55 Jahre und älter - rentennah
Für diejenigen, die am 01.01.2002 55 Jahre alt oder älter
gewesen sind, also vor dem 2. Januar 1947 geboren sind, orientiert sich der
Besitzstand weitgehend an der Rente, die im bisherigen
Zusatzversorgungsrecht als Altersrente bei Hochrechnung auf das 63.
Lebensjahr erreicht worden wäre. Die ab dem Umstellungstag (01.01.2002) bis
zum 63. Lebensjahr nach dem Punktemodell noch erreichbare Betriebsrente wird
angerechnet. Wurde vor dem 14.11.2001 Altersteilzeit vereinbart, gilt o.g.
Berechnungsmethode auch für Versicherte, die zum 31.12.2001 jünger als 55
Jahre gewesen sind. Die Hochrechnung der Rente und der Abzug der noch erreichbaren
Versorgungspunkte erfolgt allerdings nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem lt.
Vertrag die Rente beginnen würde. Über Ihren Arbeitgeber haben Sie einen
Vordruck erhalten, mit dem Sie bei Ihrem Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung eine Rentenauskunft beantragen konnten. Diese wurde
benötigt, um Ihr Startguthaben korrekt berechnen zu können. Da jede
Berechnung individuell durchgeführt wird, werden einige Jahre vergehen, bis
für jeden Versicherten der rentennahen Jahrgänge die Startgutschrift
berechnet ist.
Unter 55 Jahren - rentenfern
Bei den unter 55- Jährigen erfolgte eine Ermittlung des Besitzstandes zum Stand vom 31.12.2001 nach den Regelungen des Betriebsrentengesetzes. Danach wird in pauschalierter Anlehnung an das Berechnungssystem der Gesamtversorgung eine Versorgungsrente errechnet unter Annahme des Höchstversorgungssatzes von 91,75% (Voll-Leistung); für jedes Jahr der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung erhält der Versicherte 2,25% der Voll-Leistung. Dieses Ergebnis wird in Versorgungspunkte umgerechnet und als Startgutschrift ebenfalls in das Punktemodell der Betriebsrente übertragen.
Mehr Info:
- Einwendungen gegen die mitgeteilte Startgutschrift der RZVK
- Hinweise zur Überprüfung der Startgutschrift






