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Stadt Oberhausen

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Sozialversicherungspflicht der Rentenleistungen

Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) erbringt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Versicherungsleistungen in Form der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.

Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sind versicherungspflichtige Versorgungsbezüge im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV).

Pflichtversicherung in der KV/PV
Soweit Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, hat die RZVK gem. § 255 SGB V die Beiträge direkt von der Rente einzubehalten und abzuführen.

Freiwillige Versicherung in der KV/PV
Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, zahlen Sie selbst die fälligen Beiträge. Die RZVK informiert Ihre KV/PV über die Höhe der Rente.

Die Höhe der Beitragssätze erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung.

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