Sozialversicherungspflicht der Umlage
Die Gesamtumlage ist sozialversicherungspflichtig und wird wie folgt dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt hinzugerechnet:
Steuerfreie und pauschal versteuerte Umlage bis zu 100 € mtl.
Diese Umlage ist zunächst in ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt zurückzurechnen
(maximal 100 € : 4,25 x 100 = 2.352,94 €).
Von diesem Betrag ist ein Anteil in Höhe von 2,5 % abzüglich eines Freibetrages von 13,30 € sozialversicherungspflichtig (2.353,94 x 2,5 :100 = 58,82 € - 13,30 € = 45,52 €).
Steuerfreie und pauschal versteuerte Umlage oberhalb von 100 €
mtl. und individuell versteuerte Umlage
Diese Umlagen unterliegen in vollem Umfang der Sozialversicherungspflicht.






