Nichtzahlung der Renten
Wird die Rente von der Deutschen Rentenversicherung wegen Hinzuverdienst nicht oder nur zu einem Anteil gezahlt, wird auch die Alters- und Erwerbsminderungsrente nicht oder nur in Höhe eines entsprechenden Anteils gezahlt.
Ruhen der Renten
Die Rente ruht, soweit für den Zahlungszeitraum Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt und dieses nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet wurde oder soweit die Rente dem Träger der Krankenversicherung zu erstatten ist.
Eigenes Einkommen der Witwe/des Witwers führt zum Ruhen der Hinterbliebenenrente.






