ÜBER UNS | SERVICE | KONTAKT | IMPRESSUM | SUCHE
Pflichtversicherung | Rentenleistungen | Rentenbezug | Mitgliedschaft
 
Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen

Kölner Straße in Euskirchen
Fotonachweis:
Medienzentrum Rheinland,
Inge Jung 1999

http://www.kreis-euskirchen.de


schließen
Mitglieder
Renten- und Beitragsechner

 



Rentenbeginn

Die Betriebsrenten beginnen grundsätzlich mit dem Beginn der Rente aus der Deutschen Rentenversicherung.
Daher kann die Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente erst festgesetzt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vom Arbeitgeber zugesandt wurden. Ausstehende Betriebsrenten werden selbstverständlich nachgezahlt, es sei denn, die Ausschlussfrist von 2 Jahren wird überschritten.

<< zurück