Rentenbeginn
Die Betriebsrenten beginnen grundsätzlich mit dem Beginn der Rente aus der Deutschen Rentenversicherung.
Daher kann die Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente erst festgesetzt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vom Arbeitgeber zugesandt wurden. Ausstehende Betriebsrenten werden selbstverständlich nachgezahlt, es sei denn, die Ausschlussfrist von 2 Jahren wird überschritten.






