Die Betriebsrente ist eine tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersversorgung. Die daraus zustehende Altersrente wird durch eventuelle Ansprüche auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ergänzt.
Die Betriebsrente wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente oder einer berufsständischen Versorgung geleistet und wird im Regelfall alleine durch den Arbeitgeber finanziert (Pflichtversicherung).
Sie können diese Altersversorgung bei uns durch eine freiwillige Versicherung unter Berücksichtigung von staatlicher Förderung in Form der Entgeltumwandlung oder der
Riesterförderung ergänzen(Zusatzrente).






