Die Betriebsrente ist eine tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer Pflichtversicherung.
Die daraus zustehende Altersrente wird durch eventuelle Ansprüche auf Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ergänzt.
Die Betriebsrente wird zusätzlich zur gesetzlichen Rente geleistet und als die zweite Säule der Altersversorgung bezeichnet. Sie wird im Regelfall alleine durch den Arbeitgeber finanziert.
Die drei Säulen der Altersversorgung:
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Sie können Ihre gesetzliche Rente und Betriebsrente durch eine freiwillige Zusatzrente (dritte Säule der Altersversorgung) unter Berücksichtigung von staatlichen Förderungen in Form der Entgeltumwandlung oder Riesterförderung ergänzen.






