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Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen

Ortsbild von Blankenheim mit Museum
Fotonachweis:
Medienzentrum Rheinland,
Stefan Arendt 2003

http://www.kreis-euskirchen.de


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Beispiele für die Berechnung der Hinterbliebenenrente

Grundlage für die Berechnung der Hinterbliebenenrente ist beim

Hinterbliebenenrente nach dem
Tod des/der

Versicherten

Rentners/
Rentnerin

bisherige Rentenansprüche

 

350,00 €

angenommene Rente des/der Verstorbenen wegen Erwerbsminderung

300,00 €

 

Kürzung der Rente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme maximal 10,8%

-32,40 €

 

Rentenanspruch

267,60 €

350,00 €

 

 

 

Rentenanspruch der Hinterbliebenen

 

 

Große Witwen-/Witwerrente

60%

160,56 €

210,00 €

Große Witwen-/Witwerrente

55%

147,18 €

192,50 €

Kleine Witwen-/Witwerrente

25%

66,90 €

87,50 €

Vollwaisenrente

20%

53,52 €

70,00 €

Halbwaisenrente

10%

26,76 €

35,00 €

Sind die Rentenansprüche mehrerer Hinterbliebener höher als die Rente der/des Versicherten, sind die Hinterbliebenenrenten anteilig zu kürzen.

 

Beispiele für die Berechnung der Ruhensbeträge

Eigenes Einkommen der Witwe/des Witwers führt ggf. zum Ruhen der Hinterbliebenenrente. Grundlage für die Berechnung sind die §§ 18a SGB IV ff.

Berechnung des Ruhensbetrags für die gesetzliche Witwen-/Witwerrente

 

Arbeitseinkommen

eigene Rente

Gehalt

1.500,00 €

 

-40%

-600,00 €

 

Nettoeinkommen/eigene Nettorente

900,00 €

800,00 €

Freibetrag

-689,83 €

-689,83 €

Anrechnung

210,17 €

110,17 €

davon 40% Ruhensbetrag

84,07 €

44,07 €



Berechnung des Ruhensbetrags
für die RZVK-Witwen-/Witwerrente
 

 

Arbeitseinkommen

eigene Rente

Anrechnung in der gesetzlichen RV

210,17 €

110,17 €

abzüglich Ruhensbetrag in der gesetzlichen RV

-84,07 €

-44,07 €

Anrechnung RZVK

126,10 €

66,10 €

davon 40% Ruhensbetrag

50,44 €

26,44 €

Höhe der RZVK-Witwen-/Witwerrente

Hinterbliebenenrente nach dem
Tod des/der

Versicherten

Rentners/
Rentnerin

RZVK-Witwen-/Witwerrente (60%)

160,56 € 

210,00 € 

Ruhensbetrag

50,44 € 

26,44 € 

auszuzahlende Bruttorente

110,12 €*

183,56 €*

*Es werden mindestens 35 % der RZVK-Witwen-/Witwerrente gezahlt.

Die Bruttorente verringert sich noch um den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung.

Aus diesen Ausführungen und Beispielen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Im Einzelnen gelten die Bestimmungen der Satzung der RZVK.




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