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Die häufigsten Fragen und Antworten

Was sind die Betriebsrenten?

Die Betriebsrenten sind eine betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer Pflichtversicherung. Sie umfassen eine Altersrente und zusätzlich eine Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Diese Renten werden zusätzlich zur gesetzlichen Rente geleistet und als die zweite Säule der Altersversorgung gesehen. mehr >>

Was passiert im Fall eines Wechsels des Arbeitgebers?

Ob die Versicherung bei einem neuen Arbeitgeber weitergeführt werden kann hängt davon ab, ob dieser Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) oder einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes ist. mehr >>
Endet das zusatzversorgungspflichtige Arbeitsverhältnis und somit die Pflichtversicherung bei der RZVK, so bleibt diese Versicherung als beitragsfreie Pflichtversicherung weiter bestehen.

Welche Risiken deckt die Betriebsrente ab?

Stirbt ein/eine Versicherte/r oder ein/eine Rentenempfänger/in gewährt die RZVK eine Rente für Hinterbliebene. Im Falle einer Erwerbsminderung besteht für die Versicherten ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Diese Renten werden dann gewährt, wenn im Sinne der Deutschen Rentenversicherung Anspruch darauf besteht und die Wartezeit erfüllt ist.

Wer ist im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung absichert?

Im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung sind die mit der/dem Versicherten bzw. Rentenempfänger/in verheirateten Ehegatten und die ehelichen oder diesen gleichgestellten Kinder abgesichert. Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei Kindern besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. darüber hinaus bis zum 25. Lebensjahr, wenn und solange sich das Kind noch in Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr ableistet oder sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann.

Was muss später (im Rentenalter) versteuert werden?

Die Leistungen aus der Betriebsrente sind erst ab Rentenbeginn mit Ihrem dann individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist im Alter meist geringer als im Arbeitsleben. mehr >>

Wie sicher ist die Betriebsrente?

Die Betriebsrente wird auf der Grundlage des Altersvorsorgetarifvertrages nach den Vorgaben des Betriebsrentengesetzes geleistet. Die RZVK wirtschaftet selbständig. Sie erstellt eine jährliche Bilanz, die der Prüfung durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen unterliegt und durch das Gremium der Kasse, den Kassenausschuss, festgestellt wird. Der Kassenausschuss ist Beschlussorgan und setzt sich aus fünf Arbeitnehmer- uns sechs Arbeitgebervertretern zusammen.

Wie wird die Betriebsrente errechnet?

Auf Grundlage Ihrer Daten (zusatzversorgungspflichtiges Entgelt und die Zahl der bisherigen Versorgungspunkte) können Sie mit dem Betriebsrentenrechner Ihre zu erwartende Rentenleistung errechnen >>
Einen Nachweis über den aktuellen Stand Ihrer Versorgungspunkte und die Höhe Ihrer Betriebsrente erhalten Sie von der RZVK nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres bzw. bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses.

Rentenhöhe - wie wird sie berechnet?

Beispiel >>

Wie sieht ein Beispiel für die Berechnung der Betriebsrente im Verlauf des Berufslebens aus?

Beispiel >>

Ab wann besteht der Anspruch auf Betriebsrente?

Die RZVK gewährt eine Betriebsrente, wenn im Sinne der Deutschen Rentenversicherung Anspruch darauf besteht, und die Wartezeit erfüllt ist.
Sollten Sie nicht in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein, so gilt Folgendes: ausgezahlt wird Ihre Betriebsrente ab dem Zeitpunkt, von dem an Anspruch auf gesetzliche Rente bestehen würde, wenn Sie dort versichert wären.

Kann die Betriebsrente früher in Anspruch genommen werden?

Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist grundsätzlich möglich, führt jedoch zu Abschlägen. mehr >>

Stellt die Betriebsrente eine ausreichende Absicherung dar?

Die Betriebsrente aus Pflichtversicherung stellt nur eine Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente dar. Sie kann durch eine freiwillige Versicherung (Entgeltumwandlung oder Riesterförderung) jederzeit weiter aufgestockt werden. ... mehr >>