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Kreis Heinsberg

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Erkelenz, Pfarrkirche St. Lambertus
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Ulrich Hollwitz

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Rente wegen Erwerbsminderung

Wenn Ihnen Ihr Gesundheitszustand nur noch eine eingeschränkte oder gar keine Berufstätigkeit mehr erlaubt, können Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten.

Mehr zum Thema:
weiterAnspruchsvoraussetzung
weiterAntrag: Erwerbsminderungsrente

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an Anspruch auf die gesetzliche Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht. Ob und ab welchem Zeitpunkt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ist durch den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung nachzuweisen.

Mehr zum Thema:
weiterWartezeit
weiterRentenbeginn

Rentenhöhe

Grundlage für die Rentenhöhe sind so genannte Versorgungspunkte.
Für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente werden folgende Versorgungspunkte berücksichtigt:

Diese Versorgungspunkte werden mit dem festgelegten Messbetrag von 4 € multipliziert. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der Betriebsrente wegen voller Erwerbsminderung.

Kürzung der Rente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme

Für jeden Kalendermonat, den die Altersrente vor dem 63. Lebensjahr beginnt, wird diese um 0,3 % - maximal um 10,8 % - gekürzt.

Erwerbsminderungsrente auf Zeit

Der Anspruch besteht nur für den Zeitraum der Gewährung einer Rente von der Deutschen Rentenversicherung.

Mehr zum Thema:
weiterBerechnungsbeispiel
weiterNichtzahlen und Ruhen der Erwerbsminderungsrente
weiterBesteuerung der Rentenleistungen
Deutsche Rentenversicherung

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