Rente wegen Erwerbsminderung
Wenn Ihnen Ihr Gesundheitszustand nur noch eine eingeschränkte oder gar keine Berufstätigkeit mehr erlaubt, können Sie eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten.
Versicherungsfall
Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an Anspruch auf die gesetzliche Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht. Ob und ab welchem Zeitpunkt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, ist durch den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung nachzuweisen.Rentenhöhe
Grundlage für die Rentenhöhe sind so genannte Versorgungspunkte.Für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente werden folgende Versorgungspunkte berücksichtigt:
- Versorgungspunkte bis zum Beginn der Rente
- eventuelle Bonuspunkte aus Überschüssen
- Bestand bei Eintritt des Versicherungsfalles eine Pflichtversicherung, werden für jeweils volle 12 Kalendermonate bis zum 60. Lebensjahr Versorgungspunkte hinzugerechnet.
Diese Versorgungspunkte werden mit dem festgelegten Messbetrag von 4 € multipliziert. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Hälfte der Betriebsrente wegen voller Erwerbsminderung.
Kürzung der Rente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme
Für jeden Kalendermonat, den die Altersrente vor dem 63. Lebensjahr beginnt, wird diese um 0,3 % - maximal um 10,8 % - gekürzt.
Erwerbsminderungsrente auf Zeit
Der Anspruch besteht nur für den Zeitraum der Gewährung einer Rente von der Deutschen Rentenversicherung.






