Ende der Beschäftigung
vor Eintritt des Leistungsfalles
Endet das zusatzversorgungspflichtige Arbeitsverhältnis und somit die Pflichtversicherung bei der RZVK, so bleibt diese Versicherung als beitragsfreie Pflichtversicherung weiter bestehen.
Die Fortführung der Pflichtversicherung durch eigene Beitragszahlung ist nicht möglich.
im Leistungsfall
Scheiden Sie aus der Beschäftigung aus, weil Sie im Sinne der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf Rente haben, besteht grundsätzlich auch bei der RZVK ein Anspruch auf Betriebsrente.
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