Aufgaben
Die Betriebsrenten stellen eine zusätzliche Altersversorgung für alle versicherungspflichtigen Angestellten und Arbeiter/-innen der Mitglieder der Rheinischen Versorgungskassen – Geschäftsbereich Zusatzversorgung – sicher. Die versicherungspflichtigen Beschäftigten der Mitglieder haben einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Verschaffung der arbeitgeberfinanzierten RZVK-Betriebsrente (Zusatzversorgung), der sich entweder unmittelbar aus dem Tarifvertrag oder aber aus einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Vereinbarung ergibt.Die Mitgliedschaft ist sowohl im umlagefinanzierten als auch im kapitalgedeckten Abrechnungsverband II, die strikt getrennt verwaltet werden, möglich.






