Wechsel zu einem Arbeitgeber der Privatwirtschaft
Betriebsrente (Pflichtversicherung)
Das Versicherungsverhältnis bleibt beitragsfrei bestehen. Eine Überleitung der Pflichtversicherung in ein Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers ist nicht möglich.
Ist die Wartezeit (60 Umlage-/Beitragsmonate) erfüllt, besteht eine unverfallbare Anwartschaft auf Betriebsrente.
Zusatzrente (freiwillige Versicherung)
Sollten Sie über Ihren bisherigen Arbeitgeber einen Vertrag über eine Zusatzrente abgeschlossen haben, beachten Sie bitte die Besonderheiten zur Entgeltumwandlung und zur Riesterförderung.






