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Kreis Neuwied

Kreis Neuwied

Kleinmaischeid, seit 01.05.2004 geographischer Mittelpunkt der Europäischen Union.
Fotonachweis:
Kreisverwaltung Neuwied

http://www.kreis-neuwied.de


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Wechsel zu einem Arbeitgeber der Privatwirtschaft

Betriebsrente (Pflichtversicherung)
Das Versicherungsverhältnis bleibt beitragsfrei bestehen. Eine Überleitung der Pflichtversicherung in ein Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers ist nicht möglich.
Ist die Wartezeit (60 Umlage-/Beitragsmonate) erfüllt, besteht eine unverfallbare Anwartschaft auf Betriebsrente.

Zusatzrente (freiwillige Versicherung)
Sollten Sie über Ihren bisherigen Arbeitgeber einen Vertrag über eine Zusatzrente abgeschlossen haben, beachten Sie bitte die Besonderheiten zur Entgeltumwandlung und zur Riesterförderung.

Mehr zum Thema:
weiterÜbertragung der Entgeltumwandlung
weiterÜbertragung des Riestervertrages

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