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Rhein-Sieg-Kreis

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Abtei Michaelsberg in Siegburg
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Zwischen welchen Zusatzversorgungseinrichtungen können Überleitungen durchgeführt werden?

Die Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes haben im Jahre 2005 die Überleitung unter Berücksichtigung der zum 01.01.2002 eingetretenen Rechtsänderung neu geregelt. Danach ist zu unterscheiden zwischen den der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. angehörenden Zusatzversorgungseinrichtungen und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Überleitungen mit öffentlichen oder kirchlichen Zusatzversorgungskassen

Besonderheiten

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