Anwartschaftsmitteilung
Die Anwartschaftsmitteilung ist ein Versicherungsnachweis, der Ihnen jährlich von der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) zugesandt wird.
Die Anwartschaftsmitteilung versenden wir jedoch nur an Pflicht- und freiwillig Versicherte. Sollten Sie nicht mehr bei einem unserer Mitglieder beschäftigt sein, erhalten Sie nur auf Anforderung eine Anwartschaftsmitteilung.
Mit der Anwartschaftsmitteilung informieren wir Sie über die aktuelle Höhe Ihrer Anwartschaft auf Betriebsrente und ggf. über Ihre freiwillige Zusatzrente.
Sie enthält das von Ihrem Arbeitgeber für das Vorjahr gemeldete Entgelt und die von Ihnen gezahlten Beiträge zu Ihrer freiwilligen Zusatzrente.
Die jährliche Anwartschaftsmitteilung sorgt nicht nur dafür, dass Sie immer über Ihre Rentenanwartschaften informiert sind, sie macht Ihre betriebliche Altersversorgung für Sie überprüfbar. Vergleichen Sie ganz einfach die gemeldeten Entgelte und die eingezahlten Beiträge für die freiwillige Zusatzrente mit den entsprechenden Angaben aus Ihrer Dezember-Abrechnung.
Die Berechnung Ihrer Versorgungspunkte können Sie ganz einfach anhand des auf der Rückseite Ihrer Anwartschaftsmitteilung aufgeführten Beispiels nachvollziehen.
Wenn Sie mehr über Ihre betriebliche Altersversorgung erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.






