Wert der Anwartschaft
Wie viel sind meine Versorgungspunkte wert?
Die Versorgungspunkte, die pro Jahr während der Versicherungszeit erreicht werden, werden addiert und mit einem Messbetrag von 4 € multipliziert. So ergibt sich die spätere Rentenhöhe, die Sie beim Bezug einer Regelaltersrente erhalten werden. Der Messbetrag von 4 € ergibt sich für die Pflichtversicherung aus dem Altersvorsorge-Tarifvertrag-Kommunal (ATV-K) sowie der Satzung der RZVK; für die freiwillige Versicherung aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der RZVK.
Erfolgt eine Dynamisierung?
Dynamisierung bedeutet, dass eine Rente an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird (Rentenanpassung). Die Betriebsrenten und Zusatzrenten der RZVK werden jeweils zum 1. Juli - erstmals ab dem Jahr 2002 - um 1 % ihres Betrages erhöht.
Werden die Anwartschaften verzinst?
Eine Verzinsung erfolgt indirekt über die Altersfaktoren. Je jünger die/der Versicherte ist, desto höher ist der Altersfaktor. Die Altersfaktoren der Satzung der RZVK und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen beinhalten eine jährliche Verzinsung von 3,25 % während der Ansparphase und von 5,25 % während des Rentenbezuges.
Wann erhalte ich Bonuspunkte?
Erwirtschaftet die RZVK Überschüsse, z.B. weil die Verzinsung der Kapitalanlagen höher ist als der maßgebende Garantiezins (Rechnungszins), können diese in Form von Bonuspunkten an die Versicherten weitergegeben werden. Ob und wie viele Bonuspunkte den Versicherten gutgeschrieben werden können, entscheidet jährlich der Kassenausschuss auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars. Die Entscheidung erfolgt getrennt für die Pflichtversicherung und die freiwillige Versicherung.
In der Pflichtversicherung kommen außerdem nur die am Ende des laufenden Geschäftsjahres Pflichtversicherten sowie die zum gleichen Zeitpunkt beitragsfrei Pflichtversicherten, die eine Wartezeit von 120 Umlage/Pflichtbeitragsmonaten erfüllt haben, in Betracht.
Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in Folge von Witterungsverhältnissen oder wegen anderer Naturereignisse nach besonderen tarifvertraglichen Vorschriften geendet hat und die bei Wiederaufnahme der Arbeit Anspruch auf Wiedereinstellung haben, sowie Saisonbeschäftigte, die bei Beginn der nächsten Saison voraussichtlich wieder eingestellt werden, gelten als Pflichtversicherte im Sinne des Satzes 1.
Erhalte ich Bonuspunkte für die vergangenen Jahre?
Für die vergangenen Jahre hat der Kassenausschuss auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars entschieden, weder in der Pflichtversicherung noch in der freiwilligen Versicherung Bonuspunkte zuzuteilen.
Erwirtschaftete Überschüsse werden in der Pflichtversicherung für die sozialen Komponenten verwendet und in der freiwilligen Versicherung der Rücklage zugeführt.
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