Überleitung
Was ist eine Überleitung?
Eine Überleitung ist die Übertragung von zurückgelegten Versicherungszeiten bzw. die gegenseitige Anerkennung von Wartezeiten zwischen unterschiedlichen Zusatzversorgungseinrichtungen.
Zwischen welchen Zusatzversorgungseinrichtungen können Überleitungen durchgeführt werden?
Überleitungen können zwischen den Zusatzversorgungseinrichtungen durchgeführt werden, die entsprechende Vereinbarungen getroffen haben.
Die Zusatzversorgungskassen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes haben im Jahre 2005 die Überleitung unter Berücksichtigung der zum 01.01.2002 eingetretenen Rechtsänderung neu geregelt. Danach ist zu unterscheiden zwischen den der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. angehörenden Zusatzversorgungskassen und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Überleitung zwischen den kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen
Nach der zwischen den kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen geschlossenen Überleitungsvereinbarung werden die erworbenen Versorgungspunkte und die Versicherungszeiten übergeleitet. Die für die Überleitung erforderlichen EDV-Programme konnten bisher erst von wenigen Kassen fertig gestellt werden, so dass derzeit die Überleitungen nur in sehr begrenztem Umfang durchgeführt werden können. In der Anwartschaftsmitteilung 2006 sind daher –von Einzelfällen abgesehen- noch keine Versorgungspunkte aus Überleitung enthalten. Versicherte, die bei der RZVK bereits einen Antrag auf Überleitung gestellt haben, werden einen Nachweis zur Überleitung erhalten, sobald diese durchgeführt worden ist.
Überleitung (Anerkennung von Versicherungszeiten) mit der VBL
Mit der VBL wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Danach erfolgt keine Übertragung von Versorgungspunkten und Versicherungszeiten, sondern lediglich die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten für die Wartezeiterfüllung (60 Monate für einen Anspruch auf Betriebsrente, 120 Monate als Voraussetzung für Bonuspunkte).
Die erworbenen Versorgungspunkte verbleiben bei der jeweiligen Kasse und im Rentenfall zahlt jede Kasse den bei ihr erworbenen Rententeil an die/den Versicherte/-n aus.Siehe: Arbeitgeberwechsel >>
Voraussetzungen für eine Überleitung, Anerkennung der Versicherungszeiten
Damit Ihre zurückgelegten Versicherungszeiten übergeleitet bzw. anerkannt werden können, müssen Sie bei der zuletzt zuständigen Zusatzversorgungseinrichtung einen Überleitungsantrag stellen.
Den Überleitungsantrag der RZVK erhalten Sie hier: Antrag auf Überleitung >>






