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Stadt Remscheid

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Renten- und Beitragsechner

 



Berechnung der Anwartschaft / Freiwillige Versicherung (Zusatzrente)

In der Anlage der Anwartschaftsmitteilung sind grundsätzlich die Beiträge berücksichtigt, die in dem Kalenderjahr für das die Anwartschaftsmitteilung erstellt wird, an die RZVK geleistet wurden.

Überprüfung der Beiträge

Die von der RZVK in der Anwartschaft zur freiwilligen Versicherung (Zusatzrente) angegebenen Beitragszahlungen können Sie in der Regel der Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitgebers entnehmen und vergleichen.

Zulagen - Riesterförderung

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den in der Anwartschaftsmitteilung ausgewiesenen Zulagen nicht um die Zulagen für das jeweilige Beitragsjahr sondern um Zulagen für Vorjahre handelt.
Es sind nur die Zulagen in der Anwartschaftsmitteilung enthalten, die bis zum genannten Stichtag bei der RZVK eingegangen sind. Vor dem Stichtag beantragte aber von der Zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) noch nicht überwiesene Zulagen können nicht berücksichtigt werden.

Können Anwartschaften verfallen?

Anwartschaften auf Zusatzrente (freiwillige Versicherung) können nicht verfallen, da der Anspruch auf Zusatzrente nicht von einer Wartezeit abhängig ist. Der Anspruch auf die Zusatzrente (freiwillige Versicherung) ist nicht von einer Wartezeit abhängig.

Weitere Fragen und Antworten zur freiwilligen Versicherung finden Sie unter: Zusatzrenten >>
Dort finden Sie auch zuständige Ansprechpartner zur freiwilligen Versicherung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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