Anspruch auf Betriebsrente
Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) gewährt eine Alters- und Erwerbsminderungsrente, wenn im Sinne der Deutschen Rentenversicherung Anspruch darauf besteht und die Wartezeit erfüllt ist. Sollten Sie nicht in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein, so gilt Folgendes: ausgezahlt wird Ihre Betriebsrente ab dem Zeitpunkt, von dem an Anspruch auf gesetzliche Rente bestehen würde, wenn Sie dort versichert wären.
Die RZVK gewährt eine Hinterbliebenenrente bei Tod von Versicherten, die die Wartezeit erfüllt haben, oder bei Tod von Rentenempfängerinnen/Rentenempfängern.






