Anmeldung zur Pflichtversicherung
Grundsatz
Wenn die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung vorliegen, meldet Ihr Arbeitgeber Sie zur Versicherung bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) an. Besteht bereits eine Versicherung, wird die Versicherung grundsätzlich unter der bisherigen Versicherungsnummer fortgeführt.
Informationen
Sie erhalten von der RZVK eine Anmeldebestätigung. Gleichzeitig erhalten Sie eine Broschüre mit Informationen über die Betriebsrente (Pflichtversicherung) und über die Möglichkeiten einer freiwilligen Versicherung (Zusatzrente) in Form der Entgeltumwandlung und/oder eines Riestervertrages.
Anerkennung von Versicherungen anderer Zusatzversorgungseinrichtungen
Hat für Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Versicherung bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes bestanden, kann diese bei der RZVK anerkannt werden. Stellen Sie über Ihren neuen Arbeitgeber einen Überleitungsantrag.
Gleichzeitige Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern des öffentlichen und kirchlichen Dienstes
Sind Sie gleichzeitig bei mehreren Mitgliedern (Arbeitgebern) der RZVK versichert, werden die Pflichtversicherungen unter der selben Versicherungsnummer geführt.
Bestehen weitere Pflichtversicherung bei anderen Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes erfolgt die Überleitung erst dann, wenn eine der Versicherungen endet.






