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Rente wegen Alters

Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) gewährt eine Altersrente, wenn im Sinne der Deutschen Rentenversicherung ein Anspruch auf Altersrente als Vollrente besteht und die Wartezeit erfüllt ist.

Mehr zum Thema:
weiterAnspruchsvoraussetzung
weiterAntrag: Rente wegen Alters

Versicherungsfall

Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf die gesetzliche Rente wegen Alters besteht. Folgende Altersrenten sind möglich:

Mehr zum Thema:
weiterWartezeit
weiterRentenbeginn

Rentenhöhe

Grundlage für die Rentenhöhe sind die so genannten Versorgungspunkte. Für die Berechnung der Altersrente werden die Versorgungspunkte, die bis zum Beginn der Rente angesammelt wurden, mit dem festgelegten Messbetrag von 4 € multipliziert.

Kürzung der Rente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme

Für jeden Kalendermonat, den die Altersrente vor dem 65. Lebensjahr beginnt, wird diese um 0,3 % - maximal um 10,8 % - gekürzt.

Mehr zum Thema:
weiterBerechnungsbeispiele
weiterRuhen der Altersrente
weiterBesteuerung der Rentenleistungen
Deutsche Rentenversicherung

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