Rente wegen Alters
Die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) gewährt eine Altersrente, wenn im Sinne der Deutschen Rentenversicherung ein Anspruch auf Altersrente als Vollrente besteht und die Wartezeit erfüllt ist.
Versicherungsfall
Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf die gesetzliche Rente wegen Alters besteht. Folgende Altersrenten sind möglich:
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit*
- Altersrente für Frauen*
*nur für Geburtsjahrgänge bis 1951 einschließlich möglich
Rentenhöhe
Grundlage für die Rentenhöhe sind die so genannten Versorgungspunkte. Für die Berechnung der Altersrente werden die Versorgungspunkte, die bis zum Beginn der Rente angesammelt wurden, mit dem festgelegten Messbetrag von 4 € multipliziert.Kürzung der Rente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme
Für jeden Kalendermonat, den die Altersrente vor dem 65. Lebensjahr beginnt, wird diese um 0,3 % - maximal um 10,8 % - gekürzt.






