Antrag - Rente wegen Alters oder Erwerbsminderung
Wann stellen Sie den Antrag auf Rente?
Wenn Ihnen der endgültige Bescheid der Deutschen Rentenversicherung zugeht,
legen Sie diesen bitte schnellstmöglich mit allen Anlagen bei der Personalstelle Ihres
Arbeitgebers vor. Dort wird der Antrag der Rheinischen Zusatzversorgungskasse aufgenommen und zusammen mit den
erforderlichen Unterlagen weitergeleitet. Entsprechende Vordrucke
stehen Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung.
Besonderheiten
- Sie stehen nicht mehr im Beschäftigungsverhältnis bei unserem Mitglied bzw. Arbeitgeber
(beitragsfreie Pflichtversicherung)
Der Antragsvordruck ist hier abrufbar. Er kann selbstverständlich auch telefonisch oder schriftlich angefordert werden:
(02 21) 82 73-45 45
Rheinische Versorgungskassen - Zusatzversorgung - Postfach 21 09 40, 50533 Köln.
Bitte senden Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem endgültigen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung einschließlich Anlagen an uns zurück.
- Sie sind nicht in der Deutschen Rentenversicherung versichert
(z.B. Ärzte- und Rechtsanwaltsversorgung)
Sollten Sie keinen Anspruch aus der Deutschen Rentenversicherung haben, muss die Rente spätestens bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt werden, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird die Rente erst von dem Kalendermonat an gewährt, in dem die Rente beantragt wird. Stellen Sie deshalb bitte rechtzeitig den Antrag.
Rentenbeginn und Kürzung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme richten sich nach den Regelungen der Deutschen Rentenversicherung. Daher kann die Rente erst festgesetzt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vom Arbeitgeber zugesandt wurden. Liegen die Unterlagen nicht rechtzeitig vor, kann die Rentenzahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Sie erhalten die Rente selbstverständlich nachgezahlt, es sei denn, die Ausschlussfrist von zwei Jahren wird überschritten.
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