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Rhein-Erft-Kreis

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Rhein-Erft-Kreis, Ute Prang

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Antrag - Rente wegen Alters oder Erwerbsminderung

Wann stellen Sie den Antrag auf Rente?
Wenn Ihnen der endgültige Bescheid der Deutschen Rentenversicherung zugeht, legen Sie diesen bitte schnellstmöglich mit allen Anlagen bei der Personalstelle Ihres Arbeitgebers vor. Dort wird der Antrag der Rheinischen Zusatzversorgungskasse aufgenommen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen weitergeleitet. Entsprechende Vordrucke stehen Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung.

Besonderheiten

Rentenbeginn und Kürzung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme richten sich nach den Regelungen der Deutschen Rentenversicherung. Daher kann die Rente erst festgesetzt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vom Arbeitgeber zugesandt wurden. Liegen die Unterlagen nicht rechtzeitig vor, kann die Rentenzahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Sie erhalten die Rente selbstverständlich nachgezahlt, es sei denn, die Ausschlussfrist von zwei Jahren wird überschritten.

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