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Beihilfenrecht NRW | Beihilfenrecht Rh-Pf
 
Mitglieder
111000 Bescheide pro Jahr

 



Beihilfebearbeitung als komplettes Leistungspaket
Beratung, Berechnung, Auszahlung, Information über Rechtsänderung

Im Rahmen einer erweiterten bzw. insoweit neu zu begründenden Mitgliedschaft bei der Rheinischen Versorgungskasse übernimmt deren Beihilfekasse alle Aufgaben, die mit der Anerkennung, Festsetzung und Zahlbarmachung von Beihilfen in Zusammenhang stehen, insbesondere:

Verfahren

Im Interesse einer zügigen Beihilfesachbearbeitung Im Interesse der Sicherheit

Kostenerstattung

Für jede Beihilfefestsetzung wird eine Verwaltungskostenpauschale erhoben. Dies gilt auch für evtl. Folgefestsetzungen, die notwendig werden, weil der ursprüngliche Beihilfeantrag aus Gründen, die die Beihilfekasse nicht zu vertreten hat, nicht abschließend bearbeitet werden konnte. Gleiches gilt für fortlaufend zu erbringende Abschlagzahlungen (z.B. bei ambulanter Pflege).
Für Beihilfefestsetzungen mit jeweils 24 abzurechnenden Aufwendungen (12 Aufwendungen außerhalb Deutschlands) wird die Verwaltungskostenpauschale erneut erhoben.
Damit sind alle im Zusammenhang mit dem Beihilfeantrag stehenden Nebenleistungen der Beihilfekasse (z.B. einmalige Abschlagszahlungen auf Beihilfen, die noch nicht abschließend bearbeitet werden können, Erteilung von Kostenübernahmeerklärungen) abgegolten.

Der vom Mitglied verursachte Beihilfeaufwand wird täglich spitz oder monatlich per Abschlagsverfahren zusammen mit den Fallkostenpauschalen im Lastschriftverfahren eingezogen. Vierteljährlich wird eine Auflistung der abgerechneten Beihilfefälle erstellt; zum 1. Dezember eines jeden Jahres erhält das Mitglied eine Gesamtabrechnung.


Auskunft

Für weitere Erläuterungen stehen Ihnen zur Verfügung:
Ansprechpartner >>




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