Gesundheitswesen
Die Gesundheitsreform ab 1.04.2007
Der Bundesrat hat die Gesundheitsreform gebilligt. Bereits am 02.02.2007 hatte der Bundestag dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Ab 2009 besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Pflicht und das Recht, sich zu versichern.
Wer den Versicherungsschutz früher verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Das gilt sowohl für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt dies bereits ab dem 01.04.2007.
Ab dem 01.07.2007 können sich Versicherte, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, ohne Risikoprüfung und -zuschläge wieder privat versichern. Die Prämien dürfen sich dabei nur aufgrund von Alter und Geschlecht unterscheiden.
Die Möglichkeit, von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln, wird verändert: Die PKV bleibt als Vollversicherung erhalten. Allerdings muss sie künftig stärker als bislang auch kranke Menschen aufnehmen.
Zunächst erfolgt die Versicherung im Standardtarif. Ab dem 01.01.2009 bietet die PKV einen neuen Basistarif an, der die Versorgung sicherstellt, von der Versicherung nicht abgelehnt werden darf und der eine Risikoprüfung ausschließt.
Der Basistarif tritt neben die schon bestehenden Tarife. Er ist mit Zusatzversicherungen kombinierbar. Für alle Nichtversicherten, die früher in der PKV waren und für alle freiwillig PKV-Versicherten ist er offen. Auch die heute schon privat Versicherten können bis zum 30.06.2009 in diesen Tarif wechseln.
Ein Wechsel von einem bestehenden Tarif in den Standard- oder Basistarif will auch für Beihilfeberechtigte sorgfältig geprüft und überlegt sein, Lassen Sie sich vor einem Wechsel auf jeden Fall fachkundig und möglichst von neutraler Stelle beraten, besonders, weil eine Rückkehr zum alten Tarif mit Wartezeiten und Zuschlägen verbunden sein kann!





