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Zahnärzliche Behandlung <<
Implantologie
(Beihilfenrecht Rheinland-Pfalz, § 14 BVO)
Aufwendungen für implantologische Leistungen einschließlich der vorbereitenden und ergänzenden Maßnahmen, sind gemäß
- generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen (weniger als acht Zähne pro Kiefer),
- große Kieferdefekte infolge von Kieferbruch oder Kieferresektion,
- angeborene Fehlbildungen des Kiefers (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte),
- dauerhaft bestehende extreme, irreversible, nicht medikamenteninduzierteXerostomie (Mundtrockenheit), insbesondere im Rahmen einer Tumorbehandlung,
- nicht willentlich beeinflussbare muskuläre Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich (z. B. Spastiken), wenn nach neurologischem Attest eine absolute Kontraindikation für (auch implantatgestützten) herausnehmbaren Zahnersatz besteht,
- implantatgetragener Zahnersatz im atrophischen zahnlosen Oberkiefer und
- implantatgestützter Zahnersatz im atrophischen zahnlosen Unterkiefer,
wenn auf andere Weise die Kaufähigkeit nicht hergestellt werden kann.
In den Fällen der Ziffer 6 sind Aufwendungen für mehr als sechs Implantate, einschließlich vorhandener Implantate, und in den Fällen der Ziffer 7 sind Aufwendungen für mehr als vier Implantate, einschließlich vorhandener Implantate, von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen. Sofern die oben genannten Indikationen nicht erfüllt sind und der Beihilfeberechtigte sich dennoch für eine Implantatversorgung entscheidet, sind die Aufwendungen für Leistungen (Abschnitt K des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Zahnärzte = Ziffern 900 ff), einschließlich der vorbereitenden und ergänzenden Maßnahmen, für mehr als zwei Implantate je Kiefer, einschließlich vorhandener Implantate, von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen.
Aufwendungen für Suprakonstruktionen sind unabhängig von einer Indikation und der Anzahl der Implantate im Rahmen des § 12 BVO beihilfefähig.
Als Suprakonstruktion wird der auf einem Implantat befestigte Zahnersatz bezeichnet. Dabei kann es sich um eine Krone, eine Brücke oder auch um eine Prothese handeln.






