Originalbelege
(Beihilfenrecht NRW, § 13 Abs. 2 BVO)
Grundsätzlich ist ein Beihilfeantrag unter Beifügung der Originalbelege zu stellen. Die Beihilfekasse der RVK arbeitet mit einer IT-Unterstützung. Daher kann gem. § 13 BVO Abs. 11 BVO auf die Vorlage der Originalbelege verzichtet werden.
Aufwendungen für Halbwaisen können zusammen mit den Aufwendungen des Elternteils in einem Antrag geltend gemacht werden, sofern die Originalbelege vorgelegt werden.
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