Aufgaben der Beihilfekasse*
Die Beihilfekasse übernimmt alle Aufgaben, die mit der
- Anerkennung,
- Festsetzung und
- Zahlbarmachung von Beihilfen
in Zusammenhang stehen
(§ 2 Satz 2 VKZVKG, §§ 2, 39 Satzung RVK)
* Im Rahmen einer erweiterten oder neu zu begründenden Mitgliedschaft bei der Rheinischen Versorgungskasse
Zuständigkeitsbereich
- Nordrhein-Westfalen (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf)
- Rheinland-Pfalz (ehemalige Regierungsbezirke Koblenz und Trier)
- Bundesbereich (Versorgung nach dem G 131 GG und Einrichtungen, die das Bundesrecht anwenden)
Karte >>





