ÜBER UNS | SERVICE | KONTAKT | IMPRESSUM | SUCHE
Versorgungsanspruch | Kinderbezogene Leistungen
 
Kreis Wesel

Kreis Wesel

Blick vom Lippemündungsraum über den Rhein auf Wesel
Fotonachweis:
Kreis Wesel, Wesel, 2003

http://www.kreis-wesel.de


schließen
Mitglieder
Besoldungstabellen

 



Anzeige von persönlichen Veränderungen

Die rechtliche Verpflichtung zur Anzeige von persönlichen Veränderungen der Versorgungsberechtigten ergibt sich aus § 62 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz.
Im Wesentlichen sind folgende Tatbestände anzeigepflichtig:

Änderungen können für die nächste Zahlung grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens bis zum 10. des Vormonats bei der Versorgungskasse eingegangen sind.

<< zurück



Druckversion

Aktuelles/Archiv
Aufgaben
Fragen/Antworten
Rechtsgrundlagen
Anträge/Formulare
Merkblätter
Ansprechpartner
 Seitenanfang