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Versorgungsanspruch | Kinderbezogene Leistungen
 
Kreis Heinsberg

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Geilenkirchen, Schloss Trips
Fotonachweis:
Ulrich Hollwitz

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Muss ich von den Versorgungsbezügen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Versorgungsbezüge gehören gemäß § 229 SGB V zu den beitragspflichtigen Einkünften in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.


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