Fragen/Antworten
- Wie erhalte ich eine Versorgungsauskunft?
- Hat die Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) Auswirkungen auf die Beamtenversorgung?
- Muss die Verlegung des ständigen Wohnsitzes ins Ausland genehmigt werden?
- Wird jeden Monat eine neue Mitteilung erstellt?
- Erhalten Versorgungsberechtigte Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld?
- Wurden die Versorgungsbezüge aufgrund des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 abgesenkt?
- Beträgt das Witwen-/Witwergeld 60 % oder 55 % des Ruhegehaltes?
- Sind Versorgungsbezüge steuerpflichtig?
- Gibt es die gesetzliche Förderung einer zusätzlichen (privaten) Altersvorsorge auch für Beamte/Beamtinnen?
- Was ist bei einem Dienstunfall zu beachten?
- Wie wirken sich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Versorgungsbezügen aus?
- Muss ich von den Versorgungsbezügen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten?
- Muss ich der Rheinischen Versorgungskasse Angaben zu meiner Kranken- und Pflegeversicherung machen?
- In welchen Fällen werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Rheinischen Versorgungskasse einbehalten?
- Welcher Beitragssatz wird für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge angewandt?
- Welcher Beitragssatz wird für die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge angewandt?
- Wird ein Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen gewährt?
- Was passiert, wenn bereits Beiträge von der gesetzlichen Rente einbehalten werden?
- Wie wird sichergestellt, dass keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus einbehalten werden?







