Aufgaben
Die Rheinische Versorgungskasse übernimmt für ihre Mitglieder* nach Maßgabe des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG) und ihrer Satzung die Berechnung und Zahlung der beamtenrechtlichen Versorgungsleistungen und weiterer Leistungen. Sie zahlt die Leistungen in der Regel unmittelbar an die Berechtigten aus. Rechtsbeziehungen bestehen allerdings nur zwischen der Kasse und den Mitgliedern. Ungeachtet der Rechtsbeziehungen können die Mitglieder die Versorgungskasse mit der Pensionsfestsetzungsbefugnis der obersten Dienstbehörde gem. § 49 Abs.1 Satz 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) beauftragen.*Mitglieder der Rheinischen Versorgungskassen sind >>







